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BGH, 10.06.1975 - VI ZB 4/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumnis der Berufungsfrist - Hinderung an der Fristwahrung durch einen unabwendbaren Zufall - Rechtsanwaltliche Organisationspflichten bei der Führung des Fristenkalenders
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1975, 1005
- VersR 1979, 472
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 28.02.1984 - VI ZR 70/82
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie …
Von dem dieser Verurteilung zugrunde gelegten Ausgangspunkt des Berufungsgerichts aus, daß die Klägerin es an verbindlichen Angaben zur Größenordnung des begehrten Schmerzensgeldes habe fehlen lassen, hätte das Berufungsgericht den Klageantrag allerdings als unzulässig abweisen müssen, weil es an der von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO geforderten, vom Revisionsgericht von Amts wegen (vgl. Senatsurteil vom 1. Juni 1976 - VI ZR 162/74 = VersR 1976, 987) zu berücksichtigenden Bestimmtheit des Klageantrags fehlt (Senatsbeschlüsse vom 4. November 1969 - VI ZB 14/69 = VersR 1970, 83; vom 21. Juni 1977 - VI ZA 3/75 = VersR 1977, 861 f.; vom 20. Februar 1979 - VI ZB 4/75 = VersR 1979, 472; vgl. auch BGHZ 45, 91, 93; BGH, Urteil vom 24. April 1975 - III ZR 7/73 = VersR 1975, 856, 857; Senatsurteil vom 20. September 1983 - VI ZR 111/82 = VersR 1983, 1160, 1161). - BGH, 14.04.1992 - VI ZB 8/92
Unterschriften aller erkennenden Richter im angefochtenen Urteil als …
Wenn der Anwalt im Fristenkalender eine vor dem eigentlichen Fristablauf liegende Vorlegungsfrist notieren läßt, dann reicht das zu der gebotenen Fristenkontrolle allein nicht aus; er muß vielmehr sicherstellen, daß von vornherein im Fristenkalender auch das genaue, prozeßrechtlich verbindliche Fristende vermerkt wird (vgl. Senatsbeschluß vom 10.06.1975 - VI ZB 4/75 - VersR 1975, 1005, 1006). - BGH, 10.03.1992 - VI ZB 3/92
Organisationsverschulden bei bloßer Eintragung von Vorfristen.
Wie der Senat bereits im Beschluß vom 10. Juni 1975 - VI ZB 4/75 - VersR 1975, 1005, 1006 ausgeführt hat, mußte neben einer Vorfrist von vornherein im Fristenkalender das genaue Fristende vermerkt werden, damit Irrtümer über den Zeitpunkt des Fristablaufs vermieden werden konnten.